Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA) e.V. feierte ein herrliches Sommerfest!

Der LVSA lud am 16.06.2023 all seine Mitglieder und Mitstreiter erstmalig zu einem Sommerfest ein. Der LVSA-Präsident Jens-Uwe Jahnke und der Geschäftsführer Tobias Hinze freuten sich, die Gäste in exklusiver Location begrüßen zu können. Auch regionale prominente Gesichter waren in der MDCC-Arena live mit dabei: um nur einige zu nennen –  Staatssekretär Herr Sven HallerRennsportfahrer Erik Bänecke und der Radio SAW Moderator Maik „Scholle“ Scholkowsky – der routiniert  und charmant durch den Tag & Abend führte.

„Nachdem jetzt alle Einschränkungen durch die Corona-Pandemie aufgehoben sind, freuen wir uns auf dieses 1. entspannte Sommerfest“, so der LVSA-Präsident, Jens-Uwe Jahnke.

Ein Highlight neben den zahlreichen Präsentationen der ausstellenden Unternehmen war für alle Besucher die exklusive Stadionführung, die interessante Einblicke rund um das  imposante Stadion, aber auch an sonst nicht zugängliche Stellen gewährte. Die Oldtimer Fans kamen trotz des nicht ganz perfekten Anreisewetters auch nicht zu kurz und konnte einige auserwählte Raritäten mit 2 oder 4 Rädern, von ganz klein bis Lastkraftwagen bestaunen.

Und ganz am Rande erwähnt, die Regentröpfchen am frühen Nachmittag konnten der guten Stimmung der Gäste absolut gar nichts anhaben!

Bei den verschiedensten Köstlichkeiten vom Buffet und Grill, coolen Cocktails und leckeren Longdrinks stieg die entspannte Stimmung und es wurden an jedem Tisch rege Unterhaltungen geführt. Für die perfekte musikalische Abrundung der entspannten Atmosphäre sorgte die Sängerin Irina Martynow. Ein echter Geheimtipp für Musikliebhaber!

Mit Anpfiff des Sommerfestes stand auch für die kleineren Besucher ein eigens kreiertes Kinderspielland mit abwechslungsreichem Programm bereit – von Basteln, Rätseln, Malen in allen Farben, über Torwandschießen bis hin zum Befahren der Kreide-Rennstrecke mit all den wichtiger Verkehrszeichen war für jeden das passende Angebot dabei.

Bei der abendlichen Tombola – mit hervorragender Performance vom Moderator „Scholle“ fanden über 30 tolle Gewinne einen glücklichen neuen Besitzer: von Sommeraccessoires wie Badeschläppchen & Badetuch, stylische Fahrerwesten, Glasreinigungssets, über einen hochexklusiven Batteriestarter bis zum megagigantischen Bühnentrailer für ihre Firmenfeier waren viele weitere Preise mit dabei.

Der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA) e.V. bedankt sich hiermit nochmals bei allen Beteiligten, die zum Gelingen dieses wiederholungswürdigen Sommerfestes beigetragen haben.

Aktionstage toter Winkel

Magdeburg, den 08.03.2023. Viel zu oft kommt es zu schweren, häufig sogar tödlichen Unfällen zwischen LKW und Fußgängern oder Radfahrern. Und viel zu oft sind dabei auch Kinder die Opfer, weil sie nicht ausreichend über die Gefahren des toten Winkels Bescheid wissen. Seit 2016 setzten wir einen Präventionsschwerpunkt in den Aktionstag toten Winkel. Mittlerweile konnten wir bereits 832 Schüler über die Gefahren im toten Winkel aufklären. Heute und morgen kommen weitere 300 Schüler hinzu. In diesem Jahr werden wir nicht nur in Magdeburg Schulen zu Besuch sein, sondern erstmals auch die Stendaler Grundschüler aufsuchen. Denn eins steht fest: Vielen wird, trotz ihrer jungen Jahre, schnell klar, dass die Übersicht des Fahrers sehr eingeschränkt ist.

Damit möglichst viele Unfälle künftig vermieden werden können und der Straßenverkehr für die jüngsten Verkehrsteilnehmer sicherer wird, erhält jede Klasse zusätzlich noch eine großartige Klasseninfobox. Diese enthält Arbeitsblätter zur Nachbereitung des toten Winkels, Elternbriefe, Speichenreflektoren, Verkehrsfibel Käpt’n Blaubär und vieles mehr. Einen großen Dank möchten wir der Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V. für die Bereitstellung der vielen Reflektoren und LED-Lichter aussprechen. Die Schüler werden hoffentlich zukünftig erst gar nicht in eine Gefahrensituation kommen, da sie nun genau über diesen wichtigen Unfallschwerpunkt Bescheid wissen.

Die Kinder sollen so lernen wie man Unfälle vermeidet. Folgende Verhaltensregeln können helfen:

  • immer den Blickkontakt zum Fahrer suchen,
  • größeren seitlichen Abstand zu Fahrzeugen halten,
  • vorsichtshalber umdrehen, bevor man eine Kreuzung oder Straße überquert, um sich zu vergewissern, ob nicht ein Rechtsabbieger von hinten kommt.
  • kurzum: raus aus dem ‚Toten Winkel‘.

Mobiler Impfbus an der A2 in Sachsen-Anhalt

  • Rastanlage Börde Nord: 24.01.2022 von 11:00 – 16:00 Uhr
  • Rastanlage Börde Süd: 28.01.2022 von 11:00 – 16:00 Uhr

In enger und sehr guter Zusammenarbeit und Organisation durch den Landkreis Börde und dessen Landrat Herrn Stichnoth, der Autobahn GmbH und uns, konnte die „Impfbus-Tour“ fortgesetzt werden. Alle Impfwilligen sind recht herzlich eingeladen diese Möglichkeit sich impfen zu lassen unkompliziert zu nutzen. Die Termine und Standorte sind hier nochmal aufgeführt!

Der LVSA möchte gerade der Fahrern unterstützen, die innerhalb Ihrer regulären Arbeitszeit, keinen Impftermin vereinbaren können.

Taxi Mietwagen: LVSA-Roadshow am 21.07.2021 in Magdeburg

Fast täglich werden Sie mit neuen immer höheren Anforderungen an Ihr Geschäftsfeld konfrontiert und nun dies: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde modernisiert.

Sind Sie vorbereitet? Wissen Sie schon was dies für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet? Was hat es mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ab 02. August 2021 auf sich?

Wir, der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA) e.V., klären direkt auf und unterstützen die Taxi- und Mietwagenunternehmen!

  • am 21.07.2021 um 12:00 Uhr – LVSA Roadshow im Mückenwirt (An der Elbe 14 in 39104 Magdeburg)

Und ganz nebenbei laden wir Sie ein das Taxi der Zukunft kennenzulernen, Probe zu fahren und bei einem kleinen Imbiss den Austausch mit anderen Branchenunternehmen, Kollegen, Mitstreitern oder Gleichgesinnten aufzunehmen.

Eine Anmeldung zu unserer offenen, kostenfreien Roadshow ist nicht notwendig – wir freuen uns auf Sie!

22.06.2021: 15:30 – 17:00 Uhr: Online-Dialog: Verkehr zum Personenbeförderungsgesetz

Zusammen mit Thomas Weber, stellv. Vorsitzender des Verkehrsausschusses der IHK Magdeburg und LVSA Mitglied, und Michael Müller, Taxi- und Mietwagenverband Deutschland, möchten wir erneut mit Ihnen ins Gespräch kommen und praktische Auswirkungen des nun beschlossenen PBefG auf die Arbeit der Taxi- und Mietwagenunternehmen thematisieren.

Unter anderen ermöglicht das PBefG nun ein Tariffenster für Mindest- und Höchstpreisen bei vorbestellten Fahrten, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen sowie neue Regelungen zur digitalen Vermittlung von Fahrten. Melden Sie sich an.

Verkehrsrundschau

NEUESTE MELDUNGEN DES LANDESVERBANDES

Dienstleistungssparte Taxi und Mietwagen

Ab sofort steht den Unternehmern und Unternehmerinnen ein fachkundiges Team mit einem riesigen Netzwerkfundament für Fragen rund um die Branche zur Verfügung.

Neben gewerbepolitischer Arbeit, als Bindeglied zwischen den Unternehmen und der Politik, bietet der LVSA auch regionale, direkte Unterstützung bei speziellen Themen wie beispielsweise der Krankenbeförderung oder auch den Krankenkassen-Tarifverhandlungen.

In Kooperation mit dem Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) e.V. wird der LVSA mit seiner bereits über 30-jährigen Verbandserfahrung im Verkehrsgewerbe aktiv die Interessen der Taxi- und Mietwagenunternehmen vertreten.

Wir freunen uns auf Ihre Anfrage.

 

Lkw-Fahrverbotsregelungen am 31.Oktober und 01.November in NRW und Niedersachsen in den Jahren 2020-2025

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stimmen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander ab. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

Mit dem wöchentlichen Rundschreiben: KW 38_2020_4 vom 18.09.2020 berichteten wir über Reglungen zum Lkw-Fahrverbot am 01.November in Nordrhein-Westfalen. Nach der aktuell gültigen Regelung in § 30 Abs. 4 StVO gilt am 31.Oktober (Reformationstag) grundsätzlich neben den ostdeutschen Ländern auch in den vier norddeutschen Ländern Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein Lkw-Fahrverbot.
Aktueller Stand ist, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die jeweils unterschiedlichen Feiertage am 31.Oktober (Reformationstag, in Niedersachsen mit Lkw-Fahrverbot) und 01.November (Allerheiligen, in NRW mit Fahrverbot) aufeinander abgestimmt haben.

In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Ein entsprechender Erlass des Landes Niedersachsen ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt, der die genauen Streckenbezeichnungen aufführt: https://tinyurl.com/y6tao8bg. Er ist bis Ende 2025 gültig. Ziel der beiden Bundesländer ist es, überfüllt Parkplätze an den Grenzen der beiden Bundesländer zu verhindern.

Quelle: BGL

Neues Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) ist in Kraft

Zum 1. August 2020 ist das neue Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) in
Kraft getreten. Mit dem neuen AFGB wurde die Förderung im Rahmen
des „Aufstiegs-BAföG“ aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren
Berufsbildung eingeführt. Die Förderung greift auch für die Weiterbildung zum MMKU („Meister für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“).

Ab dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen gemäß BMBF auf einen Blick:

– Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
– Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt,
d. h. diese muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
– Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
– Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
– Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
– Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
– Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
– Für Familienmitglieder gibt es jetzt höhere Freibeträge.

Was tun bei Suchtproblemen im Betrieb?


Bei mindestens zehn Prozent aller Arbeits-und Wegeunfälle ist Alkohol mit im Spiel. Dennoch zögern viele Vorgesetzte, entschieden gegen Alkoholmissbrauch im Betrieb vorzugehen. Damit begeben sie sich auf dünnes Eis.Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind bis zu fünf Prozent aller Berufstätigen alkoholkrank,bis zu zehn Prozent haben problematische Konsumgewohnheiten.

Statistisch gesehen dürfte also so ziemlich jede Führungskraft im Laufe ihres Arbeitslebens irgendwann einem Alkoholproblem in ihrem Verantwortungsbereich begegnen. Wer den Dingen ihren Lauf lässt, solange „nichts Schlimmes“ passiert, begibt sich auf dünnes Eis, sowohl menschlich, betriebswirtschaftlich als auch rechtlich.Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit. Laut DHS fehlten Alkoholabhängige in einem Zeitraum von drei Jahren an 189 Tagen. Beider Kontrollgruppe betrug die Fehlzeit im selben Zeitraum 95 Tage. Die Arbeitsleistung von Beschäftigten mit Alkoholproblemen wird auf 75 Prozent der Normalleistung geschätzt.

Ursache dafür sind neben den Fehlzeiten die verminderte Konzentrationsfähigkeitund größere Fehlerhäufigkeit. Studienergebnisse der WHO belegen, dass bei 10 bis 25 Prozent der Arbeits-und Wegeunfälle Alkohol eine Rolle spielt.Es gibt also gute Gründe, ein mögliches Alkoholproblem frühzeitig anzusprechen. Das hilft auch den Alkoholkranken oder -gefährdeten. Denn je früher eingegriffen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Betroffene seinen Arbeitsplatz behalten kann.Früh eingreifenAuch rechtlich gibt es für die Unternehmen den Zwang, auf Alkoholmissbrauch im dienstlichen Umfeld sofort zu reagieren. Paragraf 7 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verbietet es Unternehmern, „Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen“, mit dieser Arbeit zu beschäftigen.

Wenn ein Arbeitgeber Verstöße gegen das Verbot grob fahrlässig oder vorsätzlich ignoriert, kann er bei einem Arbeitsunfall in letzter Konsequenz durch seinen Unfallversicherungsträger in Regress genommen werden.Die Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt -Handlungsempfehlungen“ (DGUV Information 206-009)unterstützt Vorgesetzte beim Umgang mit dem Thema. Die Broschüre gibt Tipps zur Gesprächsführung mit Mitarbeitern, bei denen ein problematischer Suchtmittelkonsum vermutet wird, und liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen zum rechtssicheren Handelnim Akutfall.Quelle: BG Verkehr

Pressemitteilungen

Der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt e.V. vertritt auch über Hör- oder Printmedien ständig und vehement die Interessen seiner Mitglieder.

Verkehrsverbände begrüßen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Allianz gegen Logistikengpässe und Fachkräftemangel

Die Verkehrsverbände Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (BDO), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begrüßt.

Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch, den 19. Dezember 2018, im Bundeskabinett beschlossen werden soll, kann aus Sicht der Verbände zur Behebung des Fachkräftemangels in den Branchen beitragen. Neben Hochschulabsolventen soll es dadurch auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht werden, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Es gilt jetzt, den zügigen und konsequenten Abbau bürokratischer Integrationshemmnisse zu beschleunigen.

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen ist es unerlässlich, auch das Potential ausländischer Fachkräfte verstärkt zu nutzen. Trotz der konjunkturell guten Rahmenbedingungen und eines günstigen Geschäftsklimas in den Verkehrsbranchen hält das Fachkräfteangebot nicht mit dem aktuellen Branchenwachstum mit. Die Verbände der Verkehrsbranchen fordern schon seit längerem gezielte, an den Bedürfnissen der in Transport und Logistik Beschäftigten ausgerichtete, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Die Verkehrsverbände mahnen weiterhin an, neben den Bemühungen um ausländische Fachkräfte gleichzeitig das Potential inländischer Arbeitnehmer zu heben und die Anstrengungen zur Qualifizierung und Rekrutierung von Fachkräften aus Deutschland zu intensivieren.

Neben Berufskraftfahrern braucht die Branche international ausgebildete Hochschulabsolventen verschiedener Fachbereiche, ebenso, wie die im dualen System ausgebildeten Fachkräfte. Zudem wird es, wie in vielen anderen Branchen, auch für Logistik- und Busunternehmen zunehmend schwieriger betriebliche Ausbildungsplätze zu besetzen und hierdurch qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu generieren.

Gelingt es nicht, in der Branche ausreichend Fach- und Nachwuchskräfte zu mobilisieren, drohen im schlimmsten Fall Versorgungsengpässe und Angebotseinschränkungen im öffentlichen Verkehr sowie der Bustouristik.

Mit einem Fünf-Punkte-Plan haben die führenden Transport- und Logistikverbände gemeinsam mit den Handels- und Industrieverbänden bereits Handlungsfelder zur Abwendung von Logistikengpässen durch Fahrermangel identifiziert.

AMÖ unterstützt „Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist „offizieller Unterstützer“ der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Nachdem der Bundesrat zur Vermeidung insbesondere tödlicher Unfälle jüngst von der Bundesregierung eine Forcierung der EU-weit verpflichtenden Einführung sicherheitswirksamer technischer Einrichtungen wie Abbiegeassistenzsysteme gefordert hat, startete gestern die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sieht die für Unternehmen freiwillige „Aktion Abbiegeassistent“ von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als eine zielführende Maßnahme an, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist es der AMÖ ein besonderes Anliegen, die „Aktion Abbiegeassistent“ als „offizieller Unterstützer“ zu begleiten und als Multiplikator an ihrer Empfehlung mitzuwirken.

In einer gemeinsamen Presseerklärung hat die AMÖ mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (BDO), dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), dem Bundesverband Paket & Express-logistik e.V. (BIEK), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) sowie dem Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) noch einmal ausdrücklich die Voraussetzungen für den Erfolg der Aktion verdeutlicht. Darin fordern wir:

  • Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein „Abbiegeassistent“ erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur „Aktion Abbiegeassistent“ von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.

 

  • Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotential beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.

 

  • Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.

NEUESTE MELDUNGEN DES LANDESVERBANDES

Dienstleistungssparte Taxi und Mietwagen

Ab sofort steht den Unternehmern und Unternehmerinnen ein fachkundiges Team mit einem riesigen Netzwerkfundament für Fragen rund um die Branche zur Verfügung.

Neben gewerbepolitischer Arbeit, als Bindeglied zwischen den Unternehmen und der Politik, bietet der LVSA auch regionale, direkte Unterstützung bei speziellen Themen wie beispielsweise der Krankenbeförderung oder auch den Krankenkassen-Tarifverhandlungen.

In Kooperation mit dem Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) e.V. wird der LVSA mit seiner bereits über 30-jährigen Verbandserfahrung im Verkehrsgewerbe aktiv die Interessen der Taxi- und Mietwagenunternehmen vertreten.

Wir freunen uns auf Ihre Anfrage.

 

Lkw-Fahrverbotsregelungen am 31.Oktober und 01.November in NRW und Niedersachsen in den Jahren 2020-2025

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stimmen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander ab. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

Mit dem wöchentlichen Rundschreiben: KW 38_2020_4 vom 18.09.2020 berichteten wir über Reglungen zum Lkw-Fahrverbot am 01.November in Nordrhein-Westfalen. Nach der aktuell gültigen Regelung in § 30 Abs. 4 StVO gilt am 31.Oktober (Reformationstag) grundsätzlich neben den ostdeutschen Ländern auch in den vier norddeutschen Ländern Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein Lkw-Fahrverbot.
Aktueller Stand ist, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die jeweils unterschiedlichen Feiertage am 31.Oktober (Reformationstag, in Niedersachsen mit Lkw-Fahrverbot) und 01.November (Allerheiligen, in NRW mit Fahrverbot) aufeinander abgestimmt haben.

In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Ein entsprechender Erlass des Landes Niedersachsen ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt, der die genauen Streckenbezeichnungen aufführt: https://tinyurl.com/y6tao8bg. Er ist bis Ende 2025 gültig. Ziel der beiden Bundesländer ist es, überfüllt Parkplätze an den Grenzen der beiden Bundesländer zu verhindern.

Quelle: BGL

Neues Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) ist in Kraft

Zum 1. August 2020 ist das neue Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) in
Kraft getreten. Mit dem neuen AFGB wurde die Förderung im Rahmen
des „Aufstiegs-BAföG“ aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren
Berufsbildung eingeführt. Die Förderung greift auch für die Weiterbildung zum MMKU („Meister für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“).

Ab dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen gemäß BMBF auf einen Blick:

– Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
– Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt,
d. h. diese muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
– Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
– Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
– Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
– Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
– Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
– Für Familienmitglieder gibt es jetzt höhere Freibeträge.

Was tun bei Suchtproblemen im Betrieb?


Bei mindestens zehn Prozent aller Arbeits-und Wegeunfälle ist Alkohol mit im Spiel. Dennoch zögern viele Vorgesetzte, entschieden gegen Alkoholmissbrauch im Betrieb vorzugehen. Damit begeben sie sich auf dünnes Eis.Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind bis zu fünf Prozent aller Berufstätigen alkoholkrank,bis zu zehn Prozent haben problematische Konsumgewohnheiten.

Statistisch gesehen dürfte also so ziemlich jede Führungskraft im Laufe ihres Arbeitslebens irgendwann einem Alkoholproblem in ihrem Verantwortungsbereich begegnen. Wer den Dingen ihren Lauf lässt, solange „nichts Schlimmes“ passiert, begibt sich auf dünnes Eis, sowohl menschlich, betriebswirtschaftlich als auch rechtlich.Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit. Laut DHS fehlten Alkoholabhängige in einem Zeitraum von drei Jahren an 189 Tagen. Beider Kontrollgruppe betrug die Fehlzeit im selben Zeitraum 95 Tage. Die Arbeitsleistung von Beschäftigten mit Alkoholproblemen wird auf 75 Prozent der Normalleistung geschätzt.

Ursache dafür sind neben den Fehlzeiten die verminderte Konzentrationsfähigkeitund größere Fehlerhäufigkeit. Studienergebnisse der WHO belegen, dass bei 10 bis 25 Prozent der Arbeits-und Wegeunfälle Alkohol eine Rolle spielt.Es gibt also gute Gründe, ein mögliches Alkoholproblem frühzeitig anzusprechen. Das hilft auch den Alkoholkranken oder -gefährdeten. Denn je früher eingegriffen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Betroffene seinen Arbeitsplatz behalten kann.Früh eingreifenAuch rechtlich gibt es für die Unternehmen den Zwang, auf Alkoholmissbrauch im dienstlichen Umfeld sofort zu reagieren. Paragraf 7 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verbietet es Unternehmern, „Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen“, mit dieser Arbeit zu beschäftigen.

Wenn ein Arbeitgeber Verstöße gegen das Verbot grob fahrlässig oder vorsätzlich ignoriert, kann er bei einem Arbeitsunfall in letzter Konsequenz durch seinen Unfallversicherungsträger in Regress genommen werden.Die Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt -Handlungsempfehlungen“ (DGUV Information 206-009)unterstützt Vorgesetzte beim Umgang mit dem Thema. Die Broschüre gibt Tipps zur Gesprächsführung mit Mitarbeitern, bei denen ein problematischer Suchtmittelkonsum vermutet wird, und liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen zum rechtssicheren Handelnim Akutfall.Quelle: BG Verkehr

Pressemitteilungen

Der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt e.V. vertritt auch über Hör- oder Printmedien ständig und vehement die Interessen seiner Mitglieder.

Verkehrsverbände begrüßen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Allianz gegen Logistikengpässe und Fachkräftemangel

Die Verkehrsverbände Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (BDO), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begrüßt.

Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch, den 19. Dezember 2018, im Bundeskabinett beschlossen werden soll, kann aus Sicht der Verbände zur Behebung des Fachkräftemangels in den Branchen beitragen. Neben Hochschulabsolventen soll es dadurch auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht werden, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Es gilt jetzt, den zügigen und konsequenten Abbau bürokratischer Integrationshemmnisse zu beschleunigen.

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen ist es unerlässlich, auch das Potential ausländischer Fachkräfte verstärkt zu nutzen. Trotz der konjunkturell guten Rahmenbedingungen und eines günstigen Geschäftsklimas in den Verkehrsbranchen hält das Fachkräfteangebot nicht mit dem aktuellen Branchenwachstum mit. Die Verbände der Verkehrsbranchen fordern schon seit längerem gezielte, an den Bedürfnissen der in Transport und Logistik Beschäftigten ausgerichtete, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Die Verkehrsverbände mahnen weiterhin an, neben den Bemühungen um ausländische Fachkräfte gleichzeitig das Potential inländischer Arbeitnehmer zu heben und die Anstrengungen zur Qualifizierung und Rekrutierung von Fachkräften aus Deutschland zu intensivieren.

Neben Berufskraftfahrern braucht die Branche international ausgebildete Hochschulabsolventen verschiedener Fachbereiche, ebenso, wie die im dualen System ausgebildeten Fachkräfte. Zudem wird es, wie in vielen anderen Branchen, auch für Logistik- und Busunternehmen zunehmend schwieriger betriebliche Ausbildungsplätze zu besetzen und hierdurch qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu generieren.

Gelingt es nicht, in der Branche ausreichend Fach- und Nachwuchskräfte zu mobilisieren, drohen im schlimmsten Fall Versorgungsengpässe und Angebotseinschränkungen im öffentlichen Verkehr sowie der Bustouristik.

Mit einem Fünf-Punkte-Plan haben die führenden Transport- und Logistikverbände gemeinsam mit den Handels- und Industrieverbänden bereits Handlungsfelder zur Abwendung von Logistikengpässen durch Fahrermangel identifiziert.

AMÖ unterstützt „Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist „offizieller Unterstützer“ der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Nachdem der Bundesrat zur Vermeidung insbesondere tödlicher Unfälle jüngst von der Bundesregierung eine Forcierung der EU-weit verpflichtenden Einführung sicherheitswirksamer technischer Einrichtungen wie Abbiegeassistenzsysteme gefordert hat, startete gestern die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sieht die für Unternehmen freiwillige „Aktion Abbiegeassistent“ von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als eine zielführende Maßnahme an, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist es der AMÖ ein besonderes Anliegen, die „Aktion Abbiegeassistent“ als „offizieller Unterstützer“ zu begleiten und als Multiplikator an ihrer Empfehlung mitzuwirken.

In einer gemeinsamen Presseerklärung hat die AMÖ mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (BDO), dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), dem Bundesverband Paket & Express-logistik e.V. (BIEK), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) sowie dem Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) noch einmal ausdrücklich die Voraussetzungen für den Erfolg der Aktion verdeutlicht. Darin fordern wir:

  • Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein „Abbiegeassistent“ erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur „Aktion Abbiegeassistent“ von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.

 

  • Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotential beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.

 

  • Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.

Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA) e.V. feierte ein herrliches Sommerfest!

Der LVSA lud am 16.06.2023 all seine Mitglieder und Mitstreiter erstmalig zu einem Sommerfest ein. Der LVSA-Präsident Jens-Uwe Jahnke und der Geschäftsführer Tobias Hinze freuten sich, die Gäste in exklusiver Location begrüßen zu können. Auch regionale prominente Gesichter waren in der MDCC-Arena live mit dabei: um nur einige zu nennen –  Staatssekretär Herr Sven HallerRennsportfahrer Erik Bänecke und der Radio SAW Moderator Maik „Scholle“ Scholkowsky – der routiniert  und charmant durch den Tag & Abend führte.

„Nachdem jetzt alle Einschränkungen durch die Corona-Pandemie aufgehoben sind, freuen wir uns auf dieses 1. entspannte Sommerfest“, so der LVSA-Präsident, Jens-Uwe Jahnke.

Ein Highlight neben den zahlreichen Präsentationen der ausstellenden Unternehmen war für alle Besucher die exklusive Stadionführung, die interessante Einblicke rund um das  imposante Stadion, aber auch an sonst nicht zugängliche Stellen gewährte. Die Oldtimer Fans kamen trotz des nicht ganz perfekten Anreisewetters auch nicht zu kurz und konnte einige auserwählte Raritäten mit 2 oder 4 Rädern, von ganz klein bis Lastkraftwagen bestaunen.

Und ganz am Rande erwähnt, die Regentröpfchen am frühen Nachmittag konnten der guten Stimmung der Gäste absolut gar nichts anhaben!

Bei den verschiedensten Köstlichkeiten vom Buffet und Grill, coolen Cocktails und leckeren Longdrinks stieg die entspannte Stimmung und es wurden an jedem Tisch rege Unterhaltungen geführt. Für die perfekte musikalische Abrundung der entspannten Atmosphäre sorgte die Sängerin Irina Martynow. Ein echter Geheimtipp für Musikliebhaber!

Mit Anpfiff des Sommerfestes stand auch für die kleineren Besucher ein eigens kreiertes Kinderspielland mit abwechslungsreichem Programm bereit – von Basteln, Rätseln, Malen in allen Farben, über Torwandschießen bis hin zum Befahren der Kreide-Rennstrecke mit all den wichtiger Verkehrszeichen war für jeden das passende Angebot dabei.

Bei der abendlichen Tombola – mit hervorragender Performance vom Moderator „Scholle“ fanden über 30 tolle Gewinne einen glücklichen neuen Besitzer: von Sommeraccessoires wie Badeschläppchen & Badetuch, stylische Fahrerwesten, Glasreinigungssets, über einen hochexklusiven Batteriestarter bis zum megagigantischen Bühnentrailer für ihre Firmenfeier waren viele weitere Preise mit dabei.

Der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA) e.V. bedankt sich hiermit nochmals bei allen Beteiligten, die zum Gelingen dieses wiederholungswürdigen Sommerfestes beigetragen haben.

Aktionstage toter Winkel

Magdeburg, den 08.03.2023. Viel zu oft kommt es zu schweren, häufig sogar tödlichen Unfällen zwischen LKW und Fußgängern oder Radfahrern. Und viel zu oft sind dabei auch Kinder die Opfer, weil sie nicht ausreichend über die Gefahren des toten Winkels Bescheid wissen. Seit 2016 setzten wir einen Präventionsschwerpunkt in den Aktionstag toten Winkel. Mittlerweile konnten wir bereits 832 Schüler über die Gefahren im toten Winkel aufklären. Heute und morgen kommen weitere 300 Schüler hinzu. In diesem Jahr werden wir nicht nur in Magdeburg Schulen zu Besuch sein, sondern erstmals auch die Stendaler Grundschüler aufsuchen. Denn eins steht fest: Vielen wird, trotz ihrer jungen Jahre, schnell klar, dass die Übersicht des Fahrers sehr eingeschränkt ist.

Damit möglichst viele Unfälle künftig vermieden werden können und der Straßenverkehr für die jüngsten Verkehrsteilnehmer sicherer wird, erhält jede Klasse zusätzlich noch eine großartige Klasseninfobox. Diese enthält Arbeitsblätter zur Nachbereitung des toten Winkels, Elternbriefe, Speichenreflektoren, Verkehrsfibel Käpt’n Blaubär und vieles mehr. Einen großen Dank möchten wir der Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V. für die Bereitstellung der vielen Reflektoren und LED-Lichter aussprechen. Die Schüler werden hoffentlich zukünftig erst gar nicht in eine Gefahrensituation kommen, da sie nun genau über diesen wichtigen Unfallschwerpunkt Bescheid wissen.

Die Kinder sollen so lernen wie man Unfälle vermeidet. Folgende Verhaltensregeln können helfen:

  • immer den Blickkontakt zum Fahrer suchen,
  • größeren seitlichen Abstand zu Fahrzeugen halten,
  • vorsichtshalber umdrehen, bevor man eine Kreuzung oder Straße überquert, um sich zu vergewissern, ob nicht ein Rechtsabbieger von hinten kommt.
  • kurzum: raus aus dem ‚Toten Winkel‘.

Mobiler Impfbus an der A2 in Sachsen-Anhalt

  • Rastanlage Börde Nord: 24.01.2022 von 11:00 – 16:00 Uhr
  • Rastanlage Börde Süd: 28.01.2022 von 11:00 – 16:00 Uhr

In enger und sehr guter Zusammenarbeit und Organisation durch den Landkreis Börde und dessen Landrat Herrn Stichnoth, der Autobahn GmbH und uns, konnte die „Impfbus-Tour“ fortgesetzt werden. Alle Impfwilligen sind recht herzlich eingeladen diese Möglichkeit sich impfen zu lassen unkompliziert zu nutzen. Die Termine und Standorte sind hier nochmal aufgeführt!

Der LVSA möchte gerade der Fahrern unterstützen, die innerhalb Ihrer regulären Arbeitszeit, keinen Impftermin vereinbaren können.

Taxi Mietwagen: LVSA-Roadshow am 21.07.2021 in Magdeburg

Fast täglich werden Sie mit neuen immer höheren Anforderungen an Ihr Geschäftsfeld konfrontiert und nun dies: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde modernisiert.

Sind Sie vorbereitet? Wissen Sie schon was dies für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet? Was hat es mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ab 02. August 2021 auf sich?

Wir, der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt (LVSA) e.V., klären direkt auf und unterstützen die Taxi- und Mietwagenunternehmen!

  • am 21.07.2021 um 12:00 Uhr – LVSA Roadshow im Mückenwirt (An der Elbe 14 in 39104 Magdeburg)

Und ganz nebenbei laden wir Sie ein das Taxi der Zukunft kennenzulernen, Probe zu fahren und bei einem kleinen Imbiss den Austausch mit anderen Branchenunternehmen, Kollegen, Mitstreitern oder Gleichgesinnten aufzunehmen.

Eine Anmeldung zu unserer offenen, kostenfreien Roadshow ist nicht notwendig – wir freuen uns auf Sie!

22.06.2021: 15:30 – 17:00 Uhr: Online-Dialog: Verkehr zum Personenbeförderungsgesetz

Zusammen mit Thomas Weber, stellv. Vorsitzender des Verkehrsausschusses der IHK Magdeburg und LVSA Mitglied, und Michael Müller, Taxi- und Mietwagenverband Deutschland, möchten wir erneut mit Ihnen ins Gespräch kommen und praktische Auswirkungen des nun beschlossenen PBefG auf die Arbeit der Taxi- und Mietwagenunternehmen thematisieren.

Unter anderen ermöglicht das PBefG nun ein Tariffenster für Mindest- und Höchstpreisen bei vorbestellten Fahrten, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen sowie neue Regelungen zur digitalen Vermittlung von Fahrten. Melden Sie sich an.

Verkehrsrundschau

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D-39124 Magdeburg
Tel.: (03 91) 6 21 98 86
Taxi Tel.: (03 91) 6 04 24 3
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