Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist „offizieller Unterstützer“ der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Nachdem der Bundesrat zur Vermeidung insbesondere tödlicher Unfälle jüngst von der Bundesregierung eine Forcierung der EU-weit verpflichtenden Einführung sicherheitswirksamer technischer Einrichtungen wie Abbiegeassistenzsysteme gefordert hat, startete gestern die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sieht die für Unternehmen freiwillige „Aktion Abbiegeassistent“ von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als eine zielführende Maßnahme an, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist es der AMÖ ein besonderes Anliegen, die „Aktion Abbiegeassistent“ als „offizieller Unterstützer“ zu begleiten und als Multiplikator an ihrer Empfehlung mitzuwirken.

In einer gemeinsamen Presseerklärung hat die AMÖ mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (BDO), dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), dem Bundesverband Paket & Express-logistik e.V. (BIEK), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) sowie dem Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) noch einmal ausdrücklich die Voraussetzungen für den Erfolg der Aktion verdeutlicht. Darin fordern wir:

  • Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein „Abbiegeassistent“ erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur „Aktion Abbiegeassistent“ von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.

 

  • Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotential beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.

 

  • Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.