Zum 1. August 2020 ist das neue Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) in
Kraft getreten. Mit dem neuen AFGB wurde die Förderung im Rahmen
des „Aufstiegs-BAföG“ aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren
Berufsbildung eingeführt. Die Förderung greift auch für die Weiterbildung zum MMKU („Meister für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“).

Ab dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen gemäß BMBF auf einen Blick:

– Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
– Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt,
d. h. diese muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
– Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
– Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
– Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
– Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
– Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
– Für Familienmitglieder gibt es jetzt höhere Freibeträge.