Verkehrsrundschau
- IAA: Milence stellt Pläne für öffentliches Lkw-Ladenetzwerk in EU voram 17. September 2024 um 9:34
Mehr als 570 Hochleistungs-Ladepunkte will das Joint Venture im Laufe von 2025 in Betrieb nehmen. Es soll laut Unternehmen das bisher größte öffentliche Ladenetznetzwerk für schwere Lkw in Europa werden.
- Schweiz: Leicht rückläufiger Bahnanteil am alpenquerenden Güterverkehram 17. September 2024 um 9:03
0,5 Prozent weniger Güterbahnen als im Vorjahreszeitraum durchquerten die Schweiz im ersten Halbjahr 2024, 3,5 Prozent mehr Lkw waren auf den Straßen unterwegs. Das hat laut dem Schweizerischen Bundesamt für Verkehr verschiedene Gründe.
- Nutzfahrzeugschau IAA schaltet auf Elektro, Ladenetz bremstam 17. September 2024 um 7:29
Beim Umstieg auf Elektro hinkten Lkw den Pkw lange hinterher. Doch während bei Privatkunden das Interesse abkühlt, drückt die Nutzfahrzeugbranche jetzt aufs Tempo. Probleme gibt es auch dort genug.
- Rheinland-Pfalz: „Ruhiger Start“ der Grenzkontrollenam 17. September 2024 um 6:55
Seit Montag, den 16. September laufen Stichproben an den Grenzen zu den Nachbarländern Frankreich, Luxemburg und Belgien. Sechs Monate sollen sie dauern - wie verlief der erste Tag?
- Bericht: Zwei Festnahmen nach Warnung vor Brandsätzen in Luftfrachtam 17. September 2024 um 6:35
Im DHL-Frachtzentrum in Leipzig bricht im Juli ein Feuer aus. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das kein gewöhnlicher Brand war. Die Behörden in Litauen reagieren nun.
NEUESTE MELDUNGEN DES LANDESVERBANDES
Dienstleistungssparte Taxi und Mietwagen
Ab sofort steht den Unternehmern und Unternehmerinnen ein fachkundiges Team mit einem riesigen Netzwerkfundament für Fragen rund um die Branche zur Verfügung.
Neben gewerbepolitischer Arbeit, als Bindeglied zwischen den Unternehmen und der Politik, bietet der LVSA auch regionale, direkte Unterstützung bei speziellen Themen wie beispielsweise der Krankenbeförderung oder auch den Krankenkassen-Tarifverhandlungen.
In Kooperation mit dem Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) e.V. wird der LVSA mit seiner bereits über 30-jährigen Verbandserfahrung im Verkehrsgewerbe aktiv die Interessen der Taxi- und Mietwagenunternehmen vertreten.
Wir freunen uns auf Ihre Anfrage.
Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen zu viel gezahlter Lkw-Maut
Sie sind ein Transportunternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt und stellen sich nun die Frage, was Sie bei dem o.g. Thema tun können? Melden Sie sich einfach bei uns: 0931/6219886. Wir finden eine Lösung!
Lkw-Fahrverbotsregelungen am 31.Oktober und 01.November in NRW und Niedersachsen in den Jahren 2020-2025
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stimmen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander ab. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.
Mit dem wöchentlichen Rundschreiben: KW 38_2020_4 vom 18.09.2020 berichteten wir über Reglungen zum Lkw-Fahrverbot am 01.November in Nordrhein-Westfalen. Nach der aktuell gültigen Regelung in § 30 Abs. 4 StVO gilt am 31.Oktober (Reformationstag) grundsätzlich neben den ostdeutschen Ländern auch in den vier norddeutschen Ländern Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein Lkw-Fahrverbot.
Aktueller Stand ist, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die jeweils unterschiedlichen Feiertage am 31.Oktober (Reformationstag, in Niedersachsen mit Lkw-Fahrverbot) und 01.November (Allerheiligen, in NRW mit Fahrverbot) aufeinander abgestimmt haben.
In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.
Ein entsprechender Erlass des Landes Niedersachsen ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt, der die genauen Streckenbezeichnungen aufführt: https://tinyurl.com/y6tao8bg. Er ist bis Ende 2025 gültig. Ziel der beiden Bundesländer ist es, überfüllt Parkplätze an den Grenzen der beiden Bundesländer zu verhindern.
Quelle: BGL
Neues Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) ist in Kraft
Zum 1. August 2020 ist das neue Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) in
Kraft getreten. Mit dem neuen AFGB wurde die Förderung im Rahmen
des „Aufstiegs-BAföG“ aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren
Berufsbildung eingeführt. Die Förderung greift auch für die Weiterbildung zum MMKU („Meister für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“).
Ab dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen gemäß BMBF auf einen Blick:
– Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
– Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt,
d. h. diese muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
– Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
– Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
– Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
– Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
– Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
– Für Familienmitglieder gibt es jetzt höhere Freibeträge.
Was tun bei Suchtproblemen im Betrieb?
Bei mindestens zehn Prozent aller Arbeits-und Wegeunfälle ist Alkohol mit im Spiel. Dennoch zögern viele Vorgesetzte, entschieden gegen Alkoholmissbrauch im Betrieb vorzugehen. Damit begeben sie sich auf dünnes Eis.Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind bis zu fünf Prozent aller Berufstätigen alkoholkrank,bis zu zehn Prozent haben problematische Konsumgewohnheiten.
Statistisch gesehen dürfte also so ziemlich jede Führungskraft im Laufe ihres Arbeitslebens irgendwann einem Alkoholproblem in ihrem Verantwortungsbereich begegnen. Wer den Dingen ihren Lauf lässt, solange „nichts Schlimmes“ passiert, begibt sich auf dünnes Eis, sowohl menschlich, betriebswirtschaftlich als auch rechtlich.Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit. Laut DHS fehlten Alkoholabhängige in einem Zeitraum von drei Jahren an 189 Tagen. Beider Kontrollgruppe betrug die Fehlzeit im selben Zeitraum 95 Tage. Die Arbeitsleistung von Beschäftigten mit Alkoholproblemen wird auf 75 Prozent der Normalleistung geschätzt.
Ursache dafür sind neben den Fehlzeiten die verminderte Konzentrationsfähigkeitund größere Fehlerhäufigkeit. Studienergebnisse der WHO belegen, dass bei 10 bis 25 Prozent der Arbeits-und Wegeunfälle Alkohol eine Rolle spielt.Es gibt also gute Gründe, ein mögliches Alkoholproblem frühzeitig anzusprechen. Das hilft auch den Alkoholkranken oder -gefährdeten. Denn je früher eingegriffen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Betroffene seinen Arbeitsplatz behalten kann.Früh eingreifenAuch rechtlich gibt es für die Unternehmen den Zwang, auf Alkoholmissbrauch im dienstlichen Umfeld sofort zu reagieren. Paragraf 7 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verbietet es Unternehmern, „Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen“, mit dieser Arbeit zu beschäftigen.
Wenn ein Arbeitgeber Verstöße gegen das Verbot grob fahrlässig oder vorsätzlich ignoriert, kann er bei einem Arbeitsunfall in letzter Konsequenz durch seinen Unfallversicherungsträger in Regress genommen werden.Die Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt -Handlungsempfehlungen“ (DGUV Information 206-009)unterstützt Vorgesetzte beim Umgang mit dem Thema. Die Broschüre gibt Tipps zur Gesprächsführung mit Mitarbeitern, bei denen ein problematischer Suchtmittelkonsum vermutet wird, und liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen zum rechtssicheren Handelnim Akutfall.Quelle: BG Verkehr
Pressemitteilungen
Verkehrsverbände begrüßen Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Allianz gegen Logistikengpässe und Fachkräftemangel
Die Verkehrsverbände Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (BDO), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begrüßt.
Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch, den 19. Dezember 2018, im Bundeskabinett beschlossen werden soll, kann aus Sicht der Verbände zur Behebung des Fachkräftemangels in den Branchen beitragen. Neben Hochschulabsolventen soll es dadurch auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht werden, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Es gilt jetzt, den zügigen und konsequenten Abbau bürokratischer Integrationshemmnisse zu beschleunigen.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen ist es unerlässlich, auch das Potential ausländischer Fachkräfte verstärkt zu nutzen. Trotz der konjunkturell guten Rahmenbedingungen und eines günstigen Geschäftsklimas in den Verkehrsbranchen hält das Fachkräfteangebot nicht mit dem aktuellen Branchenwachstum mit. Die Verbände der Verkehrsbranchen fordern schon seit längerem gezielte, an den Bedürfnissen der in Transport und Logistik Beschäftigten ausgerichtete, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Die Verkehrsverbände mahnen weiterhin an, neben den Bemühungen um ausländische Fachkräfte gleichzeitig das Potential inländischer Arbeitnehmer zu heben und die Anstrengungen zur Qualifizierung und Rekrutierung von Fachkräften aus Deutschland zu intensivieren.
Neben Berufskraftfahrern braucht die Branche international ausgebildete Hochschulabsolventen verschiedener Fachbereiche, ebenso, wie die im dualen System ausgebildeten Fachkräfte. Zudem wird es, wie in vielen anderen Branchen, auch für Logistik- und Busunternehmen zunehmend schwieriger betriebliche Ausbildungsplätze zu besetzen und hierdurch qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu generieren.
Gelingt es nicht, in der Branche ausreichend Fach- und Nachwuchskräfte zu mobilisieren, drohen im schlimmsten Fall Versorgungsengpässe und Angebotseinschränkungen im öffentlichen Verkehr sowie der Bustouristik.
Mit einem Fünf-Punkte-Plan haben die führenden Transport- und Logistikverbände gemeinsam mit den Handels- und Industrieverbänden bereits Handlungsfelder zur Abwendung von Logistikengpässen durch Fahrermangel identifiziert.
AMÖ unterstützt „Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist „offizieller Unterstützer“ der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Nachdem der Bundesrat zur Vermeidung insbesondere tödlicher Unfälle jüngst von der Bundesregierung eine Forcierung der EU-weit verpflichtenden Einführung sicherheitswirksamer technischer Einrichtungen wie Abbiegeassistenzsysteme gefordert hat, startete gestern die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sieht die für Unternehmen freiwillige „Aktion Abbiegeassistent“ von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als eine zielführende Maßnahme an, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist es der AMÖ ein besonderes Anliegen, die „Aktion Abbiegeassistent“ als „offizieller Unterstützer“ zu begleiten und als Multiplikator an ihrer Empfehlung mitzuwirken.
In einer gemeinsamen Presseerklärung hat die AMÖ mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (BDO), dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), dem Bundesverband Paket & Express-logistik e.V. (BIEK), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) sowie dem Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) noch einmal ausdrücklich die Voraussetzungen für den Erfolg der Aktion verdeutlicht. Darin fordern wir:
- Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein „Abbiegeassistent“ erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur „Aktion Abbiegeassistent“ von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.
- Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotential beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.
- Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.
NEUESTE MELDUNGEN DES LANDESVERBANDES
Dienstleistungssparte Taxi und Mietwagen
Ab sofort steht den Unternehmern und Unternehmerinnen ein fachkundiges Team mit einem riesigen Netzwerkfundament für Fragen rund um die Branche zur Verfügung.
Neben gewerbepolitischer Arbeit, als Bindeglied zwischen den Unternehmen und der Politik, bietet der LVSA auch regionale, direkte Unterstützung bei speziellen Themen wie beispielsweise der Krankenbeförderung oder auch den Krankenkassen-Tarifverhandlungen.
In Kooperation mit dem Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) e.V. wird der LVSA mit seiner bereits über 30-jährigen Verbandserfahrung im Verkehrsgewerbe aktiv die Interessen der Taxi- und Mietwagenunternehmen vertreten.
Wir freunen uns auf Ihre Anfrage.
Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen zu viel gezahlter Lkw-Maut
Sie sind ein Transportunternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt und stellen sich nun die Frage, was Sie bei dem o.g. Thema tun können? Melden Sie sich einfach bei uns: 0931/6219886. Wir finden eine Lösung!
Lkw-Fahrverbotsregelungen am 31.Oktober und 01.November in NRW und Niedersachsen in den Jahren 2020-2025
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stimmen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander ab. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.
Mit dem wöchentlichen Rundschreiben: KW 38_2020_4 vom 18.09.2020 berichteten wir über Reglungen zum Lkw-Fahrverbot am 01.November in Nordrhein-Westfalen. Nach der aktuell gültigen Regelung in § 30 Abs. 4 StVO gilt am 31.Oktober (Reformationstag) grundsätzlich neben den ostdeutschen Ländern auch in den vier norddeutschen Ländern Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein Lkw-Fahrverbot.
Aktueller Stand ist, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die jeweils unterschiedlichen Feiertage am 31.Oktober (Reformationstag, in Niedersachsen mit Lkw-Fahrverbot) und 01.November (Allerheiligen, in NRW mit Fahrverbot) aufeinander abgestimmt haben.
In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.
Ein entsprechender Erlass des Landes Niedersachsen ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt, der die genauen Streckenbezeichnungen aufführt: https://tinyurl.com/y6tao8bg. Er ist bis Ende 2025 gültig. Ziel der beiden Bundesländer ist es, überfüllt Parkplätze an den Grenzen der beiden Bundesländer zu verhindern.
Quelle: BGL
Neues Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) ist in Kraft
Zum 1. August 2020 ist das neue Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) in
Kraft getreten. Mit dem neuen AFGB wurde die Förderung im Rahmen
des „Aufstiegs-BAföG“ aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren
Berufsbildung eingeführt. Die Förderung greift auch für die Weiterbildung zum MMKU („Meister für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“).
Ab dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen gemäß BMBF auf einen Blick:
– Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
– Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt,
d. h. diese muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden.
– Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
– Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
– Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
– Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
– Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
– Für Familienmitglieder gibt es jetzt höhere Freibeträge.
Was tun bei Suchtproblemen im Betrieb?
Bei mindestens zehn Prozent aller Arbeits-und Wegeunfälle ist Alkohol mit im Spiel. Dennoch zögern viele Vorgesetzte, entschieden gegen Alkoholmissbrauch im Betrieb vorzugehen. Damit begeben sie sich auf dünnes Eis.Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sind bis zu fünf Prozent aller Berufstätigen alkoholkrank,bis zu zehn Prozent haben problematische Konsumgewohnheiten.
Statistisch gesehen dürfte also so ziemlich jede Führungskraft im Laufe ihres Arbeitslebens irgendwann einem Alkoholproblem in ihrem Verantwortungsbereich begegnen. Wer den Dingen ihren Lauf lässt, solange „nichts Schlimmes“ passiert, begibt sich auf dünnes Eis, sowohl menschlich, betriebswirtschaftlich als auch rechtlich.Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit. Laut DHS fehlten Alkoholabhängige in einem Zeitraum von drei Jahren an 189 Tagen. Beider Kontrollgruppe betrug die Fehlzeit im selben Zeitraum 95 Tage. Die Arbeitsleistung von Beschäftigten mit Alkoholproblemen wird auf 75 Prozent der Normalleistung geschätzt.
Ursache dafür sind neben den Fehlzeiten die verminderte Konzentrationsfähigkeitund größere Fehlerhäufigkeit. Studienergebnisse der WHO belegen, dass bei 10 bis 25 Prozent der Arbeits-und Wegeunfälle Alkohol eine Rolle spielt.Es gibt also gute Gründe, ein mögliches Alkoholproblem frühzeitig anzusprechen. Das hilft auch den Alkoholkranken oder -gefährdeten. Denn je früher eingegriffen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Betroffene seinen Arbeitsplatz behalten kann.Früh eingreifenAuch rechtlich gibt es für die Unternehmen den Zwang, auf Alkoholmissbrauch im dienstlichen Umfeld sofort zu reagieren. Paragraf 7 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verbietet es Unternehmern, „Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen“, mit dieser Arbeit zu beschäftigen.
Wenn ein Arbeitgeber Verstöße gegen das Verbot grob fahrlässig oder vorsätzlich ignoriert, kann er bei einem Arbeitsunfall in letzter Konsequenz durch seinen Unfallversicherungsträger in Regress genommen werden.Die Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt -Handlungsempfehlungen“ (DGUV Information 206-009)unterstützt Vorgesetzte beim Umgang mit dem Thema. Die Broschüre gibt Tipps zur Gesprächsführung mit Mitarbeitern, bei denen ein problematischer Suchtmittelkonsum vermutet wird, und liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen zum rechtssicheren Handelnim Akutfall.Quelle: BG Verkehr
Pressemitteilungen
Verkehrsverbände begrüßen Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Allianz gegen Logistikengpässe und Fachkräftemangel
Die Verkehrsverbände Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (BDO), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begrüßt.
Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch, den 19. Dezember 2018, im Bundeskabinett beschlossen werden soll, kann aus Sicht der Verbände zur Behebung des Fachkräftemangels in den Branchen beitragen. Neben Hochschulabsolventen soll es dadurch auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht werden, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Es gilt jetzt, den zügigen und konsequenten Abbau bürokratischer Integrationshemmnisse zu beschleunigen.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen ist es unerlässlich, auch das Potential ausländischer Fachkräfte verstärkt zu nutzen. Trotz der konjunkturell guten Rahmenbedingungen und eines günstigen Geschäftsklimas in den Verkehrsbranchen hält das Fachkräfteangebot nicht mit dem aktuellen Branchenwachstum mit. Die Verbände der Verkehrsbranchen fordern schon seit längerem gezielte, an den Bedürfnissen der in Transport und Logistik Beschäftigten ausgerichtete, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Die Verkehrsverbände mahnen weiterhin an, neben den Bemühungen um ausländische Fachkräfte gleichzeitig das Potential inländischer Arbeitnehmer zu heben und die Anstrengungen zur Qualifizierung und Rekrutierung von Fachkräften aus Deutschland zu intensivieren.
Neben Berufskraftfahrern braucht die Branche international ausgebildete Hochschulabsolventen verschiedener Fachbereiche, ebenso, wie die im dualen System ausgebildeten Fachkräfte. Zudem wird es, wie in vielen anderen Branchen, auch für Logistik- und Busunternehmen zunehmend schwieriger betriebliche Ausbildungsplätze zu besetzen und hierdurch qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu generieren.
Gelingt es nicht, in der Branche ausreichend Fach- und Nachwuchskräfte zu mobilisieren, drohen im schlimmsten Fall Versorgungsengpässe und Angebotseinschränkungen im öffentlichen Verkehr sowie der Bustouristik.
Mit einem Fünf-Punkte-Plan haben die führenden Transport- und Logistikverbände gemeinsam mit den Handels- und Industrieverbänden bereits Handlungsfelder zur Abwendung von Logistikengpässen durch Fahrermangel identifiziert.
AMÖ unterstützt „Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist „offizieller Unterstützer“ der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Nachdem der Bundesrat zur Vermeidung insbesondere tödlicher Unfälle jüngst von der Bundesregierung eine Forcierung der EU-weit verpflichtenden Einführung sicherheitswirksamer technischer Einrichtungen wie Abbiegeassistenzsysteme gefordert hat, startete gestern die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sieht die für Unternehmen freiwillige „Aktion Abbiegeassistent“ von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als eine zielführende Maßnahme an, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist es der AMÖ ein besonderes Anliegen, die „Aktion Abbiegeassistent“ als „offizieller Unterstützer“ zu begleiten und als Multiplikator an ihrer Empfehlung mitzuwirken.
In einer gemeinsamen Presseerklärung hat die AMÖ mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (BDO), dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), dem Bundesverband Paket & Express-logistik e.V. (BIEK), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) sowie dem Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) noch einmal ausdrücklich die Voraussetzungen für den Erfolg der Aktion verdeutlicht. Darin fordern wir:
- Der Bund muss kurzfristig einheitliche Kriterien definieren, welche konkreten Anforderungen ein „Abbiegeassistent“ erfüllen muss. Unternehmen, die ein Abbiegeassistenzsystem nachrüsten möchten, müssen sicher sein, dass dieses die Verkehrssicherheit auch tatsächlich erhöht und keine Scheinlösung darstellt. Aktuell ist dies aufgrund der technologischen Vielfalt der am Markt verfügbaren Systeme nicht sichergestellt. Diese Position wurde im Rahmen des Fachgesprächs zur „Aktion Abbiegeassistent“ von der Bundesanstalt für Straßenwesen unterstützt. Eine Liste mit Systemen, die die zu definierenden einheitlichen Kriterien erfüllen, sollte sodann im Internet veröffentlicht werden.
- Eine Aufklärungskampagne des BMVI über die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer sollte die technische Anpassung der Fahrzeuge begleiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob und inwieweit eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung sowie zeitversetzte Ampelschaltungen notwendig sind, um das Gefahrenpotential beim Rechtsabbiegen zu reduzieren.
- Ergänzend begrüßen die Verbände das Bestreben des Bundesverkehrsministers, den freiwilligen Einbau von geprüften Abbiegeassistenzsystemen durch finanzielle Förderungen im Rahmen eines eigenständigen Förderprogramms des Bundes zu beschleunigen. Eine Förderung ausschließlich im Rahmen des bestehenden De-minimis-Programms würde kleinere nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge sowie Busse ausschließen und das Fördervolumen pro Unternehmen stark beschränken.
Verkehrsrundschau
- IAA: Milence stellt Pläne für öffentliches Lkw-Ladenetzwerk in EU voram 17. September 2024 um 9:34
Mehr als 570 Hochleistungs-Ladepunkte will das Joint Venture im Laufe von 2025 in Betrieb nehmen. Es soll laut Unternehmen das bisher größte öffentliche Ladenetznetzwerk für schwere Lkw in Europa werden.
- Schweiz: Leicht rückläufiger Bahnanteil am alpenquerenden Güterverkehram 17. September 2024 um 9:03
0,5 Prozent weniger Güterbahnen als im Vorjahreszeitraum durchquerten die Schweiz im ersten Halbjahr 2024, 3,5 Prozent mehr Lkw waren auf den Straßen unterwegs. Das hat laut dem Schweizerischen Bundesamt für Verkehr verschiedene Gründe.
- Nutzfahrzeugschau IAA schaltet auf Elektro, Ladenetz bremstam 17. September 2024 um 7:29
Beim Umstieg auf Elektro hinkten Lkw den Pkw lange hinterher. Doch während bei Privatkunden das Interesse abkühlt, drückt die Nutzfahrzeugbranche jetzt aufs Tempo. Probleme gibt es auch dort genug.
- Rheinland-Pfalz: „Ruhiger Start“ der Grenzkontrollenam 17. September 2024 um 6:55
Seit Montag, den 16. September laufen Stichproben an den Grenzen zu den Nachbarländern Frankreich, Luxemburg und Belgien. Sechs Monate sollen sie dauern - wie verlief der erste Tag?
- Bericht: Zwei Festnahmen nach Warnung vor Brandsätzen in Luftfrachtam 17. September 2024 um 6:35
Im DHL-Frachtzentrum in Leipzig bricht im Juli ein Feuer aus. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das kein gewöhnlicher Brand war. Die Behörden in Litauen reagieren nun.
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