NUTZEN

Ihre Vorteile als Mitglied in unserem Verband auf einen Blick finden Sie hier

  • Unterstützung von Experten
  • Beratung und Hilfe betriebswirtschaftlichen Fragen
  • mit Informationen auf dem Laufenden bleiben
weitere Informationen
  • Wer in Zeiten hartumkämpfter Marktanteile als Güterkraftverkehrsunternehmen noch mitmischen will, muss erkennen, dass er durch den Dschungel von Paragraphen, Verordnungen und ständig sich ändernden Regelungen nur mit Hilfe von Experten einen Weg findet.
  • Wir geben Ihnen Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen wie z.B. Fahrzeugkostenrechnung, Kalkulation, Liquiditätsermittlung usw.
  • Wir beraten Sie in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wie z.B. Arbeitsverträge, Spesen,
    Kündigungen usw.
  • Sie haben die Möglichkeit über die Veranstaltungen des Verbandes stets aktuell und grundlegend informiert zu sein
  • Sie genießen den Schutz der Tarifgemeinschaft.
  • Wir halten Sie stets durch gezielte Informationen fachlich und gewerbepolitisch auf dem Laufenden
  • Sie haben die Möglichkeit von Rahmenangeboten des Landes- bzw. der Bundesverbände als
    Mitglied Gebrauch zu machen

LEISTUNG

Wir kümmern uns um um die Angelegenheiten des Verkehrswesens!

  • Hinweise zum Thema Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Tarifverhandlungen
  • monatliche Rundschreiben

 

weitere Informationen
  • Tarifverhandlungen werden von uns in Ihrem Sinne mit der Gewerkschaft VERDI verhandelt.
    (kann gesondert vereinbart werden)
  • Wir informieren Sie mit unseren wöchentlichen Rundschreiben und selektieren damit für Sie die Flut eingehender Informationen
  • Wir informieren Sie taggenau per E-Mail bei speziellen Dingen
  • Wir geben Hinweise zum Arbeits- und Sozialrecht
  • Wir beantworten Ihre Fragen jederzeit auch am Telefon

ERFOLGE

Unsere erreichten Ziele
und Erfolge für Sie

  • Keine vorgezogene Mautspreizung bei Euro VI-Fahrzeugen
  • Eintrag der Schlüsselzahl „95“
  • Fahrverbotsaufhebung auf Inntal- und Brennerstrecke
weitere Informationen
  • Tragfähiger Kompromiss bei den geänderten Sozialvorschriften und damit Beibehaltung der Flexibilität bei den Tourenumläufen (keine Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, weiterhin mögliche Aufteilung täglicher Ruhezeiten)
  • Praxistaugliche Umsetzung der Bestimmungen der Arbeitszeitrichtlinie in das Arbeitszeitgesetz, so dass Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals nicht als Arbeitszeit gewertet werden
  • Deutliche Verbesserungen beim Marktzugang des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und dem Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmens (keine Unzuverlässigkeit bei wiederholten leichten Verstößen, kein Automatismus der Lizenzentziehung bei schweren Verstößen im Ausland
  • Erfolgreiche Umsetzung der von der Politik über mehrere Jahre hinweg versprochene Mautharmonisierung
    in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich, sowie substantielle Verbesserung bei der praktischen Abwicklung der Harmonisierungsmaßnahmen
  • Verhinderung einer vorgezogenen Mautspreizung im Zusammenhang mit Euro VI-Fahrzeugen
  • Keine Belastung des Gewerbes mit Staukosten bei der Frage der Anlastung externer Kosten
  • Eintrag der Schlüsselzahl „95“ auch ohne Nachweis der „Weiterbildungsmodule“ um Beanstandungen im grenzüberschreitenden Verkehr entgegen zu treten
  • Erfolgreiche Intervention bei der Gesetzesfindung zur Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, die zu einer Vereinfachung der Berechnung von Spesenzahlungen an das Fahrpersonal und einer Erhöhung der Spesen insgesamt geführt hat
  • Aktive Beteiligung bei der Neuregelung des Nachweises der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (Einführung der Gelangensbestätigung) im Rahmen der Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die nun auch mit Alternativdokumenten (u.a. weiße Spediteursbescheinigung) erbracht werden können
  • Zurücknahme des Gesetzes, das in Italien grenzüberschreitende Abfalltransporte von der Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung abhängig machte
  • Aufhebung des Sektoralen Fahrverbots auf der Inntal- und Brennerstrecke
  • Anerkennung der Sicherung mit Hilfe geknoteter Gurte als „Stand der Technik“
  • Abzugsfähigkeit der Arbeitskosten eines Umzugs von der Einkommensteuer
  • Entwicklung und Etablierung des Ausbildungsberufs „Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“

IHRE VORTEILE

Hier finden Sie unsere Rahmenverträge in der Übersicht.

KONTAKT

Landesverband des Verkehrsgewerbes
Sachsen-Anhalt e.V.
Morgenstrasse 6
D-39124 Magdeburg
Tel.: (03 91) 6 21 98 86
Taxi Tel.: (03 91) 6 04 24 3
Fax: (03 91) 6 21 98 88
info@lvsa-sachsen-anhalt.de
taxi@lvsa-sachsen-anhalt.de

WIR SIND MITGLIED BEI:

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Tobias Hinze - Geschäftsführer
Tobias Hinze
Geschäftsführer
Jessica Schröder
Jessica Schröder
Ass. Geschäftsl.
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